Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Geschäftsbeziehungen zwischen der Thiel & Partner GmbH und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.


§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Das Angebot der Thiel & Partner GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer und diese Geschäftsbedingungen gelten
nur gegenüber Unternehmen und gewerblichen Kunden. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der
Thiel & Partner GmbH. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der Thiel & Partner GmbH abweichende
Bedingungen des Bestellers werden nur dann anerkannt, wenn die Thiel & Partner GmbH der Geltung ausdrücklich und
schriftlich zustimmt.
1.2 Alle Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Thiel & Partner GmbH und dem Besteller zwecks
Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich festzuhalten.
1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die Thiel & Partner GmbH das Angebot innerhalb
von zwei Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt durch die Abgabe einer Auftragsbestätigung an den Besteller.
2.2 Die Bestellung bedarf ausschließlich der Schriftform.
2.3 Prüfung und Korrektur der Bestellung können vom Besteller innerhalb von 48 Stunden nach Bestellannahme durchgeführt
werden. Sofern innerhalb von 48 Stunden nach Übermittlung der Bestellannahme keine Änderungen seitens des Bestellers
vorgenommen werden oder keine Rückmeldung des Bestellers erfolgt, gilt der Inhalt der Bestellannahme als bestätigt.
2.4 Bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers oder der Bestellung von unüblich großen Mengen, behält sich die
Thiel & Partner GmbH vor, das Angebot abzulehnen. Werden diese Umstände der Thiel & Partner GmbH erst nach
Vertragsschluss bekannt, hat sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in
solchen Fällen ausgeschlossen.
2.5 Im Katalog und / oder Internetangebot enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstige
Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Änderungen und
Abweichungen bleiben der Thiel & Partner GmbH vorbehalten. Der Kunde ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der
bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich, er erkennt die Tauglichkeit der bestellten Ware ausdrücklich an.
2.6 Bei Bestellungen größerer Mengen behält sich die Thiel & Partner GmbH das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie auch dem Besteller zumutbar sind.

§ 3 Überlassene Unterlagen

3.1 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Kostenvoranschlägen, Zeichnungen,
Dateien und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen), behält sich die Thiel & Partner GmbH ihre eigentums- und
urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, die Thiel & Partner GmbH erteilt dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
3.2 Soweit die Thiel & Partner GmbH das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der in §2.1 genannten Frist annimmt, sind
eventuell überlassene Unterlagen auf Verlangen unverzüglich an die Thiel & Partner GmbH zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk und sind in Euro angegeben. Die Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe ist in den Preisen
der Thiel & Partner GmbH nicht enthalten. Sonderleistungen wie Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs- und Nachnahme-
kosten beim Versand werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese trägt der Besteller.
4.2 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-
und Vertriebskosten, sowie Tarifabschlüssen oder Devisen-Kursschwankungen für Lieferungen, die 3 Monate oder später
nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) per Vorauskasse oder bei Anlieferung der Ware
per Nachnahme zu zahlen.
4.4 Kommt der Besteller bei abweichenden Zahlungsbedingungen in Zahlungsverzug, so ist die Thiel & Partner GmbH berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz p. a. und eine gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro zu fordern.
Falls der Thiel & Partner GmbH nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist die Thiel & Partner GmbH
berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller hat jedoch das Recht, der Thiel & Partner GmbH nachzuweisen, dass der
Thiel & Partner GmbH als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.5 Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird
die Thiel & Partner GmbH eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Abschluss des
Vertrages bekannt, so ist die Thiel & Partner GmbH berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu fordern, oder auch den Vertrag zu stornieren. Gegenüber neuen Kunden oder Kunden, die keine
Kaufleute sind, behält sich die Thiel & Partner GmbH vor, die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse durchzuführen.

§ 5 Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von der Thiel & Partner GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung
6.1 Die Thiel & Partner GmbH liefert ausschließlich ab Werk. Sofern nicht anders vereinbart wurde, ist die Lieferung ab Lager
Pulheim oder Lager Bexbach nach Wahl der Thiel & Partner GmbH vereinbart.
6.2 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die Liefertermine bzw. Lieferfristen der
Thiel & Partner GmbH ausschließlich unverbindliche Angaben.
6.3 Der Beginn der von der Thiel & Partner GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.4 Der Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins bzw. Lieferfrist die
Thiel & Partner GmbH schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte die Thiel & Partner GmbH
einen ausdrücklichen Liefertermin bzw. eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus einem anderen Grund in Verzug
geraten, so muss der Besteller der Thiel & Partner GmbH eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen.
Wenn die Thiel & Partner GmbH die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers werden ausgeschlossen.
6.5 Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen der Thiel & Partner GmbH innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich
mitzuteilen, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
6.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die
Thiel & Partner GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten
nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
6.7 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft
der Thiel & Partner GmbH verzögert, so kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von
0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch 5 % berechnet werden. Der Nachweis höherer oder
niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien überlassen.
6.8 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrenübergang

7.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von der Thiel & Partner GmbH verlassen hat, und
zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
7.2 Wenn der Besteller in Annahmeverzug kommt oder der Versand aus den vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert
wird, so geht die Gefahr auf den Besteller über.
7.3 Eine Transportversicherung gegen die üblichen Transportrisiken wird von der Thiel & Partner GmbH nur auf besonderen
Wunsch des Bestellers in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.

§ 8 Entgegennahme

Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus Lieferverträgen Eigentum der
Thiel & Partner GmbH.
9.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt der Thiel & Partner
GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne
oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der
Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von der Thiel & Partner GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Die Thiel & Partner GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber
der Fall, kann die Thiel & Partner GmbH verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.3 Solange das Eigentum an den Besteller noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die Pflicht, die Thiel & Partner GmbH
unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Thiel & Partner GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, dann haftet der Besteller für den gesamten für die Thiel & Partner GmbH
entstandenen Ausfall.
9.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für die Thiel & Partner GmbH vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, der Thiel & Partner GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirkt die
Thiel & Partner GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
9.5 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Thiel & Partner GmbH nach erfolglosem
Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt;
die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur
Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der
Vorbehaltsware durch die Thiel & Partner GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die Thiel & Partner GmbH
hätte dies ausdrücklich erklärt.

§ 10 Mängelrüge / Gewährleistung

10.1 Soweit die in den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von der
Thiel & Partner GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder
Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
10.2 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen nach §§ 377 geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.3 Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
10.4 Liegt ein von der Thiel & Partner GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Thiel & Partner GmbH nach eigener
Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Thiel & Partner GmbH zur Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die die Thiel & Partner GmbH zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des
Kaufpreises zu verlangen.
10.5 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine
Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des
Bestellers besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die
Thiel & Partner GmbH berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.10.6 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Thiel & Partner GmbH die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des
Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen
bleibt davon unberührt.
10.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Reklamation ist
hinfällig, wenn vorher ohne die Zustimmung von der Thiel & Partner GmbH, an den beanstandeten Gegenständen vom
Auftraggeber oder von fremder Hand Veränderungen vorgenommen wurden.

§ 11 Rücksendung

Der Besteller ist nur befugt, gelieferte Ware an die Thiel & Partner GmbH zurückzusenden, wenn er diese neu und
ungebraucht auf eigene Kosten in den Originalverpackungen an die Thiel & Partner GmbH zurücksendet und die
Thiel & Partner GmbH der Rücksendung vorher schriftlich zustimmt. Die Thiel & Partner GmbH hat das Recht, eine Prüfungs-
und Wiedereinlagerungsgebühr von maximal 20 % des Nettowarenwertes zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich das
vorgefertigte Rücksendeformular der Thiel & Partner GmbH auszufüllen und seiner Retoure beizulegen. Ware, die exklusiv für
den Besteller angefertigt wurde (OEM Produkte), kann nicht zurückgegeben werden.

§ 12 Gesamthaftung

12.1 Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
12.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12.3 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Thiel & Partner GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Thiel & Partner GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Vermögensschäden des Bestellers.
12.4 Die Thiel & Partner GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Thiel & Partner GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften die Thiel & Partner GmbH im Übrigen nicht.
12.5 Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der geltenden Verjährungsfrist von 12
Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
12.6 Soweit die Haftung der Thiel & Partner GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
ihrer Gesellschafter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

13.1 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Bergheim Gerichtsstand; die Thiel & Partner GmbH ist
berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
13.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
13.3 Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
13.4 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit der Thiel & Partner GmbH entstehen, wird
ausgeschlossen.
13.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit haben oder ungültig
werden, so kommen die Vertragsparteien schon jetzt überein, die ungültige Bestimmung durch eine Gültige zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung am Nächsten kommt. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen
bleibt unberührt.

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